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Nutzungsbedingungen – Signicat MobileID

Durch das Herunterladen der MobileID-Anwendung stimmen Sie (nachfolgend „Endnutzer“ oder „Sie“ genannt) ausdrücklich den Nutzungsbedingungen diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) zwischen Ihnen und Signicat AS (nachfolgend „Signicat“ genannt) zu. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch. Die Nutzung der Anwendung (wie in Abschnitt 1 definiert) setzt die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen dieser Lizenzvereinbarung voraus.

# 1 Definitionen

Anwendung“ bezeichnet die proprietäre Softwareanwendung Signicat MobileID für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Anmelden und/oder das elektronische Unterschreiben. Dazu gehören außerdem alle Updates oder Upgrades der Anwendung, die dem Endnutzer durch Signicat bereitgestellt werden. Die Anwendung kann Software von Drittanbietern enthalten.
Endnutzer“/„Sie“ bezeichnet die physische Person, die die Anwendung herunterlädt.
Händler“ bezeichnet das Unternehmen bzw. die Unternehmen, mit denen Signicat eine Geschäftsbeziehung für die Nutzung der Anwendung unterhält und bei denen der Endnutzer Kunde ist.
Drittanbieter-Software“ bezeichnet die Software von bestimmten Drittanbietern, die Signicat im Rahmen der Anwendung unter Umständen zur Verfügung stellt.

# 2 Lizenzbedingungen

2.1 Lizenzierung

Gemäß den Nutzungsbedingungen dieser Vereinbarung gewährt Signicat dem Endnutzer eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Installation und Nutzung der bereitgestellten Anwendung. Dies erfolgt ausschließlich zum Anmelden und/oder elektronischen Unterschreiben (dem „Zweck“). Signicat behält sich alle Rechte vor. Sofern durch geltende Gesetze trotz dieser Einschränkung nicht zusätzliche Rechte eingeräumt werden, darf der Endnutzer die Anwendung nur auf die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattete Art und Weise nutzen. Hierbei muss der Endnutzer sämtliche technischen Beschränkungen in der Anwendung akzeptieren, die dem Endnutzer die Verwendung der Anwendung nur auf eine bestimmte Art und Weise erlauben.

2.2 Lizenzbeschränkungen

Folgendes ist für Endnutzer und Dritte nicht gestattet:
(i) die Anwendung auf andere Art und Weise zu nutzen, als dies im Abschnitt 2.1 festgelegt ist;
(ii) Komponenten von der Anwendung zu trennen und diese auf anderen Computern oder Geräten zu nutzen;
(iii) die Anwendung anzupassen, zu verändern, öffentlich auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu übersetzen, in ein anderes Produkt einzubetten oder auf andere Weise Derivate der Anwendung zu erstellen oder die Anwendung in irgendeiner anderen Weise zu modifizieren;
(iv) die Anwendung an Dritte unterzulizenzieren, zu verleasen, zu verleihen oder zu vertreiben;
(v) die Anwendung an Dritte zu transferieren;
(vi) den Quellcode der Anwendung durch Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder auf andere Art und Weise zu extrahieren, sofern dies nicht durch geltende Gesetze erlaubt ist;
(vii) die Eigentumskennzeichnungen in der Anwendung oder der zugehörigen Dokumentation zu entfernen, zu ändern oder zu verschleiern;
(viii) Dritten den Zugriff oder die Nutzung der Anwendung zu erlauben, darunter die Nutzung in Anwendungsumgebungen von Service-Anbietern, Servicebüros oder Time-Sharing-Vereinbarungen.

2.3 Drittanbieter-Software

Die Anwendung kann Drittanbieter-Software enthalten, die Signicat im Rahmen dieser Vereinbarung an den Endnutzer unterlizenziert. Die Anwendung enthält Inhalte, die durch internationales Urheberrecht geschützt sind. Von Kopien der Anwendung dürfen keine Eigentumskennzeichnungen für proprietäre Software entfernt werden, die sich in der Anwendung befinden oder unter https://www.allclearid.com/encap-copyright-notice/ aufgeführt sind.

# 3 Nutzung der Anwendung

Der Endnutzer darf auf seinem Gerät eine Kopie der Anwendung ausschließlich zum hier genannten Zweck installieren und nutzen. Signicat kann Updates und Upgrades für die Anwendung zur Verfügung stellen. Aus Sicherheitsgründen ist es unter Umständen nicht möglich, die Anwendung weiter zu nutzen, wenn solche Updates oder Upgrades nicht heruntergeladen werden. Signicat behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, dem Endnutzer den Zugriff auf die Anwendung zu verweigern. Signicat bietet keinen Support an.

# 4 Eigentumsrechte

Der Endnutzer erkennt an und stimmt zu, dass neben der Anwendung uneingeschränkt auch der Aufbau, die Struktur, die Organisation, der Quelltext und die zugehörige Dokumentation der Anwendung wertvolle Geschäftsgeheimnisse und anderes geistiges Eigentum von Signicat und seinen Partnern enthalten und diese als vertrauliche Informationen von Signicat betrachtet werden. Die Anwendung ist lizenziert und wird dem Endnutzer nicht verkauft. Es werden keinerlei Eigentumsrechte an der Anwendung oder dem geistigen Eigentum im Zuge dieser Vereinbarung oder einer Handlung, die im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt, an den Endnutzer übertragen. Die Anwendung und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte sind exklusives Eigentum von Signicat und seinen Partnern. Alle Rechte in und an der Anwendung, die dem Endnutzer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben vorbehalten.

# 5 Datenschutz

Signicat legt größten Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verarbeitet diese Informationen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie für die Signicat MobileID-App. Die Datenschutzrichtlinie ist Teil dieser Vereinbarung.

# 6 Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Herunterladen der Anwendung und bleibt auf Dauer bestehen, sofern die Vereinbarung nicht gemäß den Bedingungen in Abschnitt 6 gekündigt wird oder sofern Signicat die Vereinbarung nicht ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigt. Diese Vereinbarung endet sofort, wenn der Endnutzer gegen diese Vereinbarung verstößt. Signicat behält sich das Recht vor, dem Endnutzer die Verwendung der Anwendung jederzeit zu untersagen, wenn Signicat nach eigenem Ermessen Grund zu der Annahme hat, dass der Endnutzer gegen die Vereinbarung verstoßen hat. Nach Beendigung dieser Vereinbarung darf der Endnutzer die Anwendung nicht mehr verwenden und muss die Anwendung und alle Kopien davon unverzüglich dauerhaft löschen oder löschen lassen. Darüber hinaus muss der Endnutzer nach Aufforderung durch Signicat schriftlich nachweisen, dass die dauerhafte Löschung erfolgt ist. Diese Rechtsmittel sind kumulativ und stehen Signicat zusätzlich zu weiteren Rechtsmitteln zur Verfügung. Abschnitt 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 bleiben von einer Kündigung unberührt.

# 7 Gewährleistungsausschluss

Die Anwendung wird „ohne Mängelgewähr“ und „nach Verfügbarkeit“ bereitgestellt. Alle ausdrücklichen, stillschweigenden und gesetzlichen Gewährleistungen und Bedingungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien für Eigentum, Nichtverletzung von Rechten Dritter, Handelsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Verwendung, Richtigkeit oder Vollständigkeit, zufriedenstellende Qualität und ungestörte Nutzung oder andere Gewährleistungen und Bedingungen, die sich im Rahmen der Gesetze, des Betriebs, der Handelsbeziehungen oder auf eine andere Art und Weise ergeben, sind hiermit ausgeschlossen. Einige Rechtssysteme erlauben keine Einschränkungen oder Ausnahmen für die stillschweigende Gewährleistung. Die genannten Einschränkungen gelten daher nicht zwangsläufig für alle Endnutzer. Signicat garantiert nicht, dass die Nutzung der Anwendung störungs- und fehlerfrei ist oder die Anwendung keine Viren enthält. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich der Partner von Signicat gegeben.

# 8 Haftungsbeschränkung

Signicat haftet nicht für zufällige, indirekte und außergewöhnliche Schäden sowie für Folgeschäden jeglicher Art (darunter Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Datenverlusten, entgangenen Gewinnen oder ähnliches) ungeachtet, ob es sich um Haftung aus Verträgen, unerlaubten Handlungen (darunter Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder andere Arten der Haftung handelt, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Unter keinen Umständen übersteigt die Gesamthaftung von Signicat, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, die vom Endkunden geleisteten Zahlungen an Signicat für die Anwendung. Wenn keine Gebühren bezahlt wurden, beträgt die Haftungssumme fünf Tausend (5.000) NOK. Der Endnutzer kann die Partner von Signicat nicht im Rahmen dieser Vereinbarung haftbar machen.

# 9 Verschiedenes

(i) Der Endnutzer erkennt an und stimmt zu, dass die Anwendung kryptografische Funktionen enthalten kann, deren Export gemäß den geltenden Exportkontrollgesetzen eingeschränkt ist. Der Endnutzer verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, die geltenden Gesetze und Vorschriften bei allen Tätigkeiten einzuhalten. Dem Endnutzer ist der Export oder Reexport der Anwendung unter Verletzung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften oder ohne alle notwendigen Lizenzen und Zustimmungen nicht erlaubt.
(ii) Diese Vereinbarung unterliegt der Rechtsprechung von Norwegen und ist nach dieser auszulegen, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrecht, die zur Anwendung der Gesetze eines anderen Staates führen würden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, müssen am Oslo City Court eingereicht werden. Alle Parteien erklären sich hiermit einverstanden, bei allen Klagen und Verfahren die Zuständigkeit und Rechtsprechung dieses Gerichts unwiderruflich anzuerkennen.
(iii) Wenn eine Bedingung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die restlichen Bedingungen dieser Vereinbarung davon unberührt.
(iv) Der Endnutzer darf diese Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Signicat abtreten oder übertragen. Eine solche Abtretung oder Übertragung ist gemäß Abschnitt 9 ungültig.
(v) Signicat kann jederzeit nach eigenem Ermessen und im Zusammenhang mit einem Update oder Upgrade der Anwendung die Nutzungsbedingungen dieser Vereinbarung ändern. In diesem Fall wird bei einem Update oder Upgrade auf diese Änderungen hingewiesen.